TOA Gütesiegel

Wir freuen uns sehr über das Interesse Ihrer Einrichtung an einer Zertifizierung durch das TOA Gütesiegel. Damit unterstützen Sie die Bestrebungen der Bundesarbeitsgemeinschaft TOA zur Qualitätssicherung der Mediation in Strafsachen.


Um den Zertifizierungsprozess bestmöglich koordinieren zu können, möchten wir Sie bitten, vor Antragstellung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Tel.: 0441 27293 oder per Mail an schriftfuehrung@bag-toa.de

Das Gütesiegel des Täter-Opfer-Ausgleichs steht als Kennzeichen für die Einhaltung der bundesweit einheitlichen Vorgaben zur fachgerechten Durchführung von TOA-Verfahren.

Die Definition eindeutiger Rahmenbedingungen für und Qualitätsanforderungen an den TOA entspricht Zielvorgaben für alle Mediator*innen im Strafrecht zum Aufbau und zur Unterhaltung von TOA-Fachstellen. Das Gütesiegel garantiert, dass in den zertifizierten Fachstellen nach den aktuellen TOA-Standards gearbeitet wird.

Die Fachstellen werden durch eine*n Kurator*in geprüft und im Anschluss entscheidet eine aus Expert*innen berufene Kommission über die Vergabe des Gütesiegels. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Täter-Opfer-Ausgleich und das Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich sind gemeinschaftlich verantwortlich für den Zertifizierungsprozess.