Der Ablauf der Zertifizierung:
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Der Antragsteller kontaktiert per E-Mail das stellv. Vorstandsmitglied der BAG-TOA (Stellv.Vorstand@BAG-TOA.de) um einen Telefontermin zu vereinbaren, bei dem die weitere Vorgangsweise besprochen wird.
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Die antragstellende Einrichtung ruft die notwendigen Unterlagen von der Website der BAG-TOA zum Download ab:
- Anmeldung zur Zertifizierung,
- Fragebogen zur Einrichtung,
- Fragebogen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- Checkliste für die einzureichenden Unterlagen.
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Die antragstellende Einrichtung schickt die vollständigen Unterlagen an Guetesiegel@BAG-TOA.de nachdem sie die Kosten der ersten Prüfung in Höhe von 1.000,00 € an die Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich e.V. überwiesen hat.
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Nach dem Eingang der Unterlagen und der Anzahlung der Gütesiegelkosten prüft das stellv. Vorstandsmitglied die Unterlagen.
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Sobald die übermittelten Unterlagen als vollständig geprüft sind wählt das Stellv. Vorstandsmitglied eine Kuratorin oder einen Kurator, die/der die Einrichtung kontaktiert, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
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In einem „Vor-Ort-Gespräch“ wird die Einrichtung nach den bundesweiten TOA-Standards geprüft. Ggf. werden notwendige Zielvereinbarungen, die innerhalb von sechs Monaten zu erfüllen sind, besprochen.
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Der von dem prüfenden Kuratoriumsmitglied erstellte Bericht wird innerhalb von 4 Wochen an das Stellv. Vorstandsmitglied der BAG-TOA e.V. weitergeleitet.
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Nach erfolgtem „Vor-Ort-Gespräch“ zahlt die antragstellende TOA Einrichtung die Kosten der zweiten Prüfung in Höhe von 500,00 € an die BAG-TOA e.V. Nach Eingang des Betrages schickt das Stellv Vorstandsmitglied den Bericht an die Kommissionsmitglieder, die sich 2 mal jährlich turnusmäßig treffen.
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Hat die Kommission über den Antrag der Einrichtung positiv entschieden, verleiht die BAG TOA der Einrichtung das Gütesiegel. Die BAG-TOA e.V. nimmt diese Einrichtung in die Liste der zertifizierten Einrichtungen auf und veröffentlicht sie auf ihrer Webseite als zertifizierte Einrichtung. Die Verleihung des Gütesiegels wird den Landesjustizverwaltungen, den Einrichtungen der Opferhilfe und dem Bundesverband Mediation e. V. mitgeteilt.
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Die Einrichtung darf fünf Jahre mit dem Logo („TOA-Q-zertifiziert nach den bundesweit gültigen TOA-Standards“) werben. Gegen eine Gebühr von 200,00 € erfolgt eine Verlängerung in der Regel in einem vereinfachten Prüfungsverfahren, es sei denn, in der Einrichtung kam es zwischenzeitlich zu einschneidenden Veränderungen.