Anforderungen

  • PRÄAMBEL: Diese Fassung basiert auf den Beschlüssen der BAG-TOA- Kommissionssitzung vom 2.3.2020. Grundlage für die Vergabe des Gütesiegels ist die Einhaltung der „Standards Mediation in Strafsachen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs“ in der jeweils letzten gültigen Fassung!

  • Alle Mediatorinnen und Mediatoren in Strafsachen haben eine Berufsausbildung als Dipl. Soz.-päd./-arb., Dipl. Psych. oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Qualifikation orientiert sich an den „STANDARDS – Mediation in Strafsachen“ (dzt. 7. Auflage, Abs. 5.1).

  • Alle tätigen Mediatoren in Strafsachen der Einrichtung haben den berufsbegleitenden DBH-Lehrgang „Mediation in Strafsachen“ oder den Aufbaulehrgang für bereits ausgebildete Mediatoren oder eine Mediationsausbildung, die mit der DBH-Ausbildung im Inhalt und Umfang vergleichbar ist, absolviert oder befinden sich in Ausbildung oder haben sich bereits zu einer solchen Ausbildung angemeldet. Wo dies nicht gegeben ist, wird eine Zielvereinbarung getroffen.

  • Es kommt zu mindestens 50 Mediationen in Strafsachen (direkte und indirekte Vermittlungen/unabhängig vom Schlichtungsergebnis) pro Vollzeitstelle pro Kalenderjahr.

  • Regelmäßige externe qualifizierte Supervisionen (mind. 6x jährlich) werden von der Einrichtung durch Rechnungen belegt.

  • Die Einrichtung legt ein Informationsblatt zum TOA auf. Ein Internetauftritt ist optional.

  • Zum Antragszeitpunkt hat die Einrichtung mind. 250 Mediationen (direkte und indirekte Vermittlungen/unabhängig vom Schlichtungsergebnis) bearbeitet.

  • Die Einrichtung veröffentlicht Jahresberichte mit Statistik. Die Statistiken sollen laut den Standards differenziert sein.

  • Die TOA-Arbeit in der Einrichtung ist vorrangig spezialisiert wahrzunehmen. Bei einer Teilspezialisierung der MitarbeiterInnen muss gewährleistet sein, dass diese zum überwiegenden Teil Vermittlungsarbeit leisten und der Arbeitsbereich so organisiert ist, dass er den Erfordernissen der Standards gerecht wird.

  • Die Antragsunterlagen sind vollständig ausgefüllt.